Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Gewinnbeteiligung
- bis EUR 3.000,00 pro Jahr
- Obergrenze in Summe ist Vorjahresgewinn
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- Befreit nur von der Lohnsteuer; Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen an
- 📙Weitere Infos: Rz 112e ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterprämie 2025
- bis EUR 1.000,00 pro Jahr
- individuelle Prämienhöhen sind bei sachlichen, betriebsbezogenen Gründen möglich
(z.B.: Differenzierung nach Leistung, Abteilung, Funktion, Arbeitszeit oder Betriebszugehörigkeit) - Gewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie zusammen bis EUR 3.000,00 pro Jahr steuerfrei möglich.
- Befreit nur von der Lohnsteuer; Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen an
- 📙 Weitere Infos: BMF Fachinformation
Gutscheine, Sachgeschenke
- bis EUR 186,00 pro Jahr
- kein Bargeld
- Übergabe im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
- auch für Geburtstagsgeschenke möglich
- auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
- 📙 Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Feiern, Betriebsausflug
- bis EUR 365,00 pro Jahr
- 📙 Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Jubiläumsgeschenk
- bis EUR 186,00 pro Jahr
- kein Bargeld
- gilt für Dienst- und Firmenjubiläen
- 📙 Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
- bis EUR 300,00 pro Jahr
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- 📙 Weitere Infos: Rz 81 ff Lohnsteuerrichtlinien
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
- bis EUR 8,00 pro Arbeitstag für Restaurant- oder Lieferservice-Gutscheine
- bis EUR 2,00 pro Arbeitstag für Lebensmittelgutscheine
- unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine)
- 📙 Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien
Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale)
- bis EUR 300,00 pro Jahr
(bis EUR 3,00 pro Telearbeitstag für max. 100 Tage) - Telearbeitsvereinbarung und Aufzeichnung Telearbeitstage notwendig
- Wichtig: die Telearbeitstage müssen am Jahreslohnzettel angeführt werden
- 📙 Weitere Infos: Rz 766h ff Lohnsteuerrichtlinien
Zuschuss Kinderbetreuungskosten
- bis EUR 2.000,00 pro Jahr und pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- 📙 Weitere Infos: Rz 77c ff Lohnsteuerrichtlinien
Öffi-Ticket
- Öffi-Ticket muss zumindest am Wohnort oder der Arbeitsstätte gelten
- Ticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden.
- Pendlerpauschale: trotzdem absetzbar (abzüglich Ticketwert)
- 📙 Weitere Infos: Rz 750a ff Lohnsteuerrichtlinien
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- 📙 Weitere Infos: Rz 77 ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterrabatte
- bis 20 % steuerfrei, wenn darüber bis EUR 1.000,00 pro Jahr steuerfrei
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- 📙 Weitere Infos: Rz 103 ff Lohnsteuerrichtlinien
E-Auto als Firmenwagen
- Kein Sachbezug (weder für das KFZ noch für unentgeltliches Aufladen)
- Gilt auch für E-Bikes, E-Motorräder, E-Scooter
- Bis 31.12.2025: Pauschaler Kostenersatz Ladestrom steuerfrei
eingeschränkt möglich;
abgabenfreie Kostenersätze bei zugeordneter Lademenge mit
25,889 Cent/kWh (Wert 2025) bzw. 32,806 Cent/kWh (Wert 2026) - 📙 Weitere Infos: Rz 168 ff Lohnsteuerrichtlinien
- 📙 Sachbezugswerteverordnung
Firmenhandy, Computer & Co.
- Kein Sachbezug, auch wenn gelegentliche Privatnutzung erlaubt ist
- Dienstliches Interesse notwendig (z.B. Homeoffice oder Außendienst)
- Auch für Weiterbildungen in dienstlichem und privatem Interesse möglich
- Homeoffice-Pauschale kann zusätzlich gewährt werden
- 📙 Weitere Infos: Rz 277 ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterbeteiligung
- EUR 3.000,00 pro Jahr
- Gruppenkriterium (siehe unten)
- In Frage kommen: Aktien, GmbH-Anteile, echte stille Beteiligung, etc.
- Seit 1.1.2024: vergünstige Besteuerung von unentgeltlich gewährten Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen
- 📙 Weitere Infos: Rz 85 ff Lohnsteuerrichtlinien
Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Zuwendungen und Geschenke nur dann, wenn sie an alle Mitarbeiter oder an eine bestimmte Gruppe (z.B. alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.
